Buchungshotline: +43 (0) 664 3164 107

eMail: info@gotthard-soelden.at

Buchungs­informationen

Wissenswertes für Ihre Ferien im Landhaus Gotthard

Buchungsabschluss und Zahlungsmodalitäten

Bei Abschluss der Buchung bitten wir Sie die Anzahlung in der Höhe von 30% des Gesamtbetrages innerhalb von 7 Tagen zu überweisen. Der Restbetrag zuzüglich Ortstaxe ist bis spätestens 7 Tage vor Anreise auf unser Konto überweisen. 

Wir akzeptieren keine Kreditkarten und Bankomatkarten.

Die Preise sind inklusive Wasser, Strom, Heizung, Müllentsorgung, W-LAN, PARKPLÄTZE sowie Bettwäsche und Handtücher und exklusive Ortstaxe. Die Ortstaxe beträgt € 3,50 bis 31.10.23 und € 4,00 ab 1.11.23 jeweils pro Person und Nacht.  Kinder bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie 15 Jahre alt werden, sind von der Ortstaxe befreit.

Bankverbindung:
Kontoinhaber: Martin Schöpf – Landhaus Gotthard
IBAN: AT65 2050 2002 0000 6286
BIC; SPIMAT21xxx
Sparkasse Imst – Zweigstelle Sölden

Stornierungs­bedingungen

  • Stornobedingungen 
  • 60 Tage bis 30 Tage vor Anreise – 30 % Stornokosten  
  • 30 Tage bis 7 Tage vor Anreise - 70% Stornokosten 
  • In der letzten Woche, bei Nicht-Anreise oder vorzeitiger Abreise – 90 % vom Gesamtpreis
  • Anzahlung 30 % nach Abschluss der Buchung, Restzahlung bis 7 Tage vor Anreise

Dies gilt für den Fall des Rücktritts durch den Gast = abweichende Vereinbarung zu den AGBH 2006 Punkt 5.5 und 5.6.

Das Widerrufsrecht nach § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG kommt nicht zur Anwendung. Mit Ausnahme der Stornobedingungen siehe oben (Punkt 5.5 und 5.6) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie

Reiserücktritts­versicherung

Um sich gegen mögliche Stornierungskosten abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese können Sie hier direkt online abschließen

Kurzaufenthalts­zuschlag

Bei Kurzaufenthalten bis 3 Nächten berechnen wir einen Zuschlag.

Haustiere

Haustiere sind nur auf Anfrage und gegeben Gebühr erlaubt. Wir berechnen eine Reinigungsgebühr von € 10,00 pro Tag ohne Futter.